Akzeptanzpartner werden
Sie sind von Visa überzeugt und wollen Ihren Kunden mit der Akzeptanz von Visa Kartenprodukten mehr Service bieten? Hier erfahren Sie, wie Sie Akzeptanzpartner werden können.
Wer betreibt das Händlergeschäft (Acquiring)?
Visa ist ein weltweit tätiger Verbund von Banken. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft bei Visa Europe ist für die Bank das Recht verbunden, Visa Karten auszugeben und das Händlergeschäft zu betreiben. Visa selbst ist nicht aktiv in der Kartenausgabe und der Händlerakquisition tätig. Sämtliche Aktivitäten im Karten- und Händlergeschäft gehen von den Mitgliedsinstitutionen aus. Einige Banken beauftragen Dienstleister, die in ihrem Auftrag mit Händlern Kontakt aufnehmen. Dienstleister sind jedoch nicht berechtigt, Verträge mit Händlern abzuschliess en oder mit dem Visa Geschäft verbundene Zahlungen abzuwickeln. Die Mitgliedsinstitute haben sich an die von Visa Europe aufgestellten Reg eln hinsichtlich der Kartenausgabe und der Akquisition von Akzeptanzstellen zu halten. Die Einhaltung dieser Regeln wird von Visa Europe überwacht.
Infopoint:
Die weltweit über 21.000 Mitgliedsinstitute haben derzeit mehr als 1,2 Milliarden Karten ausgegeben, die bei rund 24 Mio. Akzeptanzstellen zum Bezahlen eingesetzt werden können.
Was ist das Acquiring?
Unter dem Händlergeschäft (engl.: Acquiring) ist der Abschluss des Vertrages einer Bank mit einem Einzelhändler, Warenhaus, Reisebüro etc. über die Akzeptanz von Kreditkarten zu verstehen. Verträge können nur direkt zwischen der Händlerbank und dem Händler abgeschlossen werden. In keinem Fall werden Vereinbarungen direkt zwischen Visa Europe und einem Händler getroffen. Das bedeutet, der Händler ist Kunde der Händlerbank und nicht von Visa Europe. Jeder Händler darf nur mit einer Händlerbank einen Vertrag über die Akzeptanz von Visa Karten abschliessen.
Was wird im Vertrag geregelt?
Im Vertrag zwischen Händlerbank und Händler werden alle Einzelheiten der Kartenakzeptanz geregelt. Wesentliche Bestandteile sind:
- Vereinbartes Disagio (Abschlag, den der Händler zu zahlen hat)
- Sorgfaltspflicht bei der Kartenakzeptanz
- Unterschriftsprüfung, auch bei elektronischer Abwicklung
- Falls erforderlich, Genehmigung für die Zahlung einholen
- Serviceleistungen des Vertragspartners
- Laufzeit des Vertrages
- Kündigungsfristen
Rechte und Pflichten des Händlers
Mit dem Abschluss eines Vertrages zur Akzeptanz von Visa Karten darf das kartenakzeptierende Unternehmen das Visa Markenzeichen gemä ss den Visa Reg eln nutzen. Der Händler ist darüber hinaus verpflichtet, alle vorgelegten Visa Karten entsprechend den im Vertrag aufgeführten Obliegenheiten zu akzeptieren. Der Visa Karten akzeptierende Händler ist verpflichtet, dies durch einen entsprechenden Hinweis an der Kasse oder im Schaufenster für die Karteninhaber sichtbar zu machen.