Akzeptanzpartner werden
Sie sind von Visa überzeugt und wollen Ihren Kunden mit der
Akzeptanz von Visa Kartenprodukten mehr Service bieten? Hier
erfahren Sie, wie Sie Akzeptanzpartner werden können.
Wer betreibt das Händlergeschäft (Acquiring)?
Visa ist ein weltweit tätiger Verbund von Banken. Mit dem Erwerb
der Mitgliedschaft bei Visa Europe ist für die Bank das Recht
verbunden, Visa Karten auszugeben und das Händlergeschäft zu
betreiben. Visa selbst ist nicht aktiv in der Kartenausgabe und der
Händlerakquisition tätig. Sämtliche Aktivitäten im Karten- und
Händlergeschäft gehen von den Mitgliedsinstitutionen aus. Einige
Banken beauftragen Dienstleister, die in ihrem Auftrag mit Händlern
Kontakt aufnehmen. Dienstleister sind jedoch nicht berechtigt,
Verträge mit Händlern abzuschliess en oder mit dem Visa Geschäft
verbundene Zahlungen abzuwickeln. Die Mitgliedsinstitute haben sich
an die von Visa Europe aufgestellten Reg eln hinsichtlich der
Kartenausgabe und der Akquisition von Akzeptanzstellen zu halten. Die
Einhaltung dieser Regeln wird von Visa Europe überwacht.
Infopoint:
Die weltweit über 21.000 Mitgliedsinstitute haben derzeit mehr
als 1,2 Milliarden Karten ausgegeben, die bei rund 24 Mio.
Akzeptanzstellen zum Bezahlen eingesetzt werden können.
Was ist das Acquiring?
Unter dem Händlergeschäft (engl.: Acquiring) ist der Abschluss
des Vertrages einer Bank mit einem Einzelhändler, Warenhaus,
Reisebüro etc. über die Akzeptanz von Kreditkarten zu verstehen.
Verträge können nur direkt zwischen der Händlerbank und dem Händler
abgeschlossen werden. In keinem Fall werden Vereinbarungen direkt
zwischen Visa Europe und einem Händler getroffen. Das bedeutet, der
Händler ist Kunde der Händlerbank und nicht von Visa Europe. Jeder
Händler darf nur mit einer Händlerbank einen Vertrag über die
Akzeptanz von Visa Karten abschliessen.
Was wird im Vertrag geregelt?
Im Vertrag zwischen Händlerbank und Händler werden alle
Einzelheiten der Kartenakzeptanz geregelt. Wesentliche Bestandteile
sind:
- Vereinbartes Disagio (Abschlag, den der Händler zu zahlen
hat)
- Sorgfaltspflicht bei der Kartenakzeptanz
- Unterschriftsprüfung, auch bei elektronischer Abwicklung
- Falls erforderlich, Genehmigung für die Zahlung einholen
- Serviceleistungen des Vertragspartners
- Laufzeit des Vertrages
- Kündigungsfristen
Rechte und Pflichten des Händlers
Mit dem Abschluss eines Vertrages zur Akzeptanz von Visa Karten
darf das kartenakzeptierende Unternehmen das Visa Markenzeichen
gemä ss den Visa Reg eln nutzen. Der Händler ist darüber hinaus
verpflichtet, alle vorgelegten Visa Karten entsprechend den im
Vertrag aufgeführten Obliegenheiten zu akzeptieren. Der Visa Karten
akzeptierende Händler ist verpflichtet, dies durch einen
entsprechenden Hinweis an der Kasse oder im Schaufenster für die
Karteninhaber sichtbar zu machen.